Gewerkschaft IG BCE veröffentlicht Forderungsempfehlung 15.02.2012
Bochum/Hannover. Der Hauptvorstand der IG BCE hat am Dienstag, den 14. Februar, die Forderungsempfehlung für die Chemie-Tarifrunde 2012 beschlossen. Schwerpunkt ist eine Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent. Die Tarifrunde steht unter dem Motto: Gute Arbeit - Faires Entgelt. Auch der bestehende Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie" soll weiter entwickelt werden.
Die Forderungsempfehlung wird jetzt in den Betrieben diskutiert und dann in den regionalen Tarifkommissionen zusammengeführt. Die Tarifverhandlungen beginnen ebenfalls in den Regionen, nach dem Auftakt in Hessen (17. April) folgen die Tarifbezirke Rheinland-Pfalz (18. April), Nordrhein (19. April), Baden-Württemberg (20. April), Bayern (23. April), Nordost und Berlin-West (24. April), Nord (24. April), Saarland (25. April) und Westfalen (26. April). Die erste Verhandlungsrunde auf Bundesebene findet statt am 7. Mai in Hannover.
In der chemischen Industrie sind rund 550.000 Menschen in 1900 Betrieben beschäftigt.
hameln pharma als "bekannter Versender" zertifiziert 20.11.2011
Seit dem 23. November ist hameln pharma durch das Luftfahrtbundesamt als bekannter Versender zugelassen. Das Unternehmen erfüllt hiermit die EU-Verordnungen VO (EG) 272 / 2009 und VO (EU) 185 / 2010. Die Kunden können demnach auch in Zukunft von einer reibungslosen Abwicklung der Luftfracht von hameln pharma profitieren.
Das Luftfahrtbundesamt hat hameln pharma am 23. November mit dem Zertifikat "bekannter Versender" gemäß der EU-Verordnungen VO (EG) 272 / 2009 und VO (EU) 185 / 2010 ausgezeichnet. Somit ist das Unternehmen als bekannter Versender anerkannt und in der EU-weiten Datenbank als solcher registriert. Das heißt, es muss seine Luftfracht keiner zusätzlichen Sicherheitskontrolle am Flughafen unterziehen und der Versand der Waren von hameln pharma am Flughafen wird zügig abgewickelt. Eine fachgerechte Lagerung der Waren ist garantiert.
Für die Kunden der hameln pharma bedeutet die Zertifizierung des Lohnherstellers vor allem, dass sie sich auf eine reibungslose Abwicklung der Fracht an Flughäfen verlassen können. Dies ist besonders vor dem Hintergrund bedeutend, als dass Luftfahrt betreibende Unternehmen seit Kurzem neue Vorschriften zur sogenannten "sicheren Lieferkette" der Luftsicherheitsverordnung VO (EG) Nr. 300/2008 erfüllen müssen. Das, was bisher lediglich auf einem Formular bestätigt wurde, wird nun vor Zulassung von der Behörde bei einem Audit überprüft.
Das Zertifikat Bekannter Versender wird vom Luftfahrtbundesamt verliehen und gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU.